Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen HELIS Montageservice und seinen Auftraggebern über Montage-, Sanierungs-, Reparatur-, Wartungs-, Beratungs-, Planungs- und Materiallieferleistungen im Bereich Dach, Wand, Sicherheitssysteme und Gebäudeentwässerung.
Vollständiger Firmenname / Rechtsform / Inhaber: bitte ergänzen
Straße und Hausnummer: bitte ergänzen
PLZ Ort: bitte ergänzen
USt-ID / Registerangaben, falls vorhanden: bitte ergänzen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit im Einzelfall keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn HELIS Montageservice ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Leistungen
HELIS Montageservice erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Dach, Wand, Steigleitern mit Steigschutzsystemen, Absturzsicherung und Kollektivschutz, Asbestsanierung, Reparaturservice, Sanierung von Dach und Wand sowie Entwässerung.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
3. Vertragsschluss
Anfragen des Auftraggebers sind unverbindlich. HELIS Montageservice erstellt auf Grundlage der Anfrage, einer Besichtigung oder der zur Verfügung gestellten Informationen ein Angebot.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger nachvollziehbarer Textform annimmt oder HELIS Montageservice mit der Ausführung beginnt.
Ein Online-Shop oder eine automatische Online-Buchung besteht nicht.
4. Planung, Beratung und Materiallieferung
Planungs-, Beratungs- und Materiallieferleistungen können auf Wunsch des Auftraggebers erbracht werden. Sie sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Materialangaben, technische Empfehlungen und Ausführungsvorschläge erfolgen auf Basis der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Informationen.
5. Preise und Zahlung
Preise richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Abschlagszahlungen können nach Leistungsfortschritt, Materialbestellung oder Vereinbarung verlangt werden.
Skonto wird nur gewährt, wenn es ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar. Fehlt eine Angabe, gilt die gesetzliche Regelung.
6. Termine und Ausführung
Ausführungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Die Ausführung kann insbesondere von Witterung, Materialverfügbarkeit, Zugänglichkeit der Baustelle, Sicherheitsanforderungen und Vorleistungen Dritter abhängen. Bei ungeeignetem Wetter oder Sicherheitsbedenken kann HELIS Montageservice Termine verschieben.
HELIS Montageservice ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber bzw. der Generalunternehmer hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung zu schaffen. Hierzu können insbesondere Zugang zur Baustelle, geeignete Arbeitsflächen, Park- und Lagerflächen, Strom, Wasser, Gerüste, Hubarbeitsbühnen, Genehmigungen, Unterlagen und Informationen über bekannte Gefahren zählen.
Der Auftraggeber hat HELIS Montageservice rechtzeitig über Besonderheiten, Risiken, Tragfähigkeit, vorhandene Schadstoffe, Asbestverdacht, betriebliche Sicherheitsvorgaben und sonstige relevante Umstände zu informieren.
8. Änderungen, Zusatzarbeiten und verdeckte Mängel
Ergeben sich während der Ausführung zusätzliche Arbeiten, verdeckte Schäden, geänderte technische Anforderungen, Asbestverdacht oder sonstige Umstände, die bei Angebotserstellung nicht erkennbar waren, wird HELIS Montageservice den Auftraggeber hierüber informieren.
Hierdurch entstehende Mehrkosten können gesondert berechnet werden oder ein neues bzw. erweitertes Angebot erforderlich machen.
9. Abnahme und Mängel
Nach Fertigstellung ist die Leistung vom Auftraggeber abzunehmen, soweit eine Abnahme nach Art der Leistung vorgesehen oder üblich ist. Offensichtliche Mängel sind möglichst unverzüglich mitzuteilen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
10. Haftung und Sicherheit
HELIS Montageservice führt Arbeiten nach den einschlägigen technischen Regeln und Sicherheitsvorschriften aus. Der Auftraggeber hat bekannte Gefahren, besondere Betriebsrisiken und sicherheitsrelevante Vorgaben mitzuteilen.
Für Schäden haftet HELIS Montageservice nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für Schäden, die auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers, nicht tragfähige Untergründe, ungeeignete Vorleistungen oder nicht mitgeteilte Gefahren zurückzuführen sind, bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt.
Asbestarbeiten und Arbeiten an schadstoffbelasteten Bauteilen erfolgen nur bei entsprechender Beauftragung, vorhandenen Voraussetzungen und Einhaltung der hierfür geltenden Vorschriften.
11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von HELIS Montageservice, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich zulässig ist.
12. Stornierung und Kündigung
Eine kostenfreie Stornierung ist grundsätzlich nicht vorgesehen, sofern bereits Leistungen erbracht, Termine reserviert, Material bestellt oder sonstige Aufwendungen entstanden sind.
Terminabsagen sollen mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bereits entstandene Kosten, insbesondere für Planung, Material, Anfahrt, Reservierungen oder Vorleistungen, können berechnet werden.
13. Verbraucherhinweise / Widerruf
Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, können besondere gesetzliche Informationspflichten und Widerrufsrechte gelten, insbesondere bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen.
Dieser Abschnitt muss vor Veröffentlichung zwingend mit eRecht24 oder anwaltlich geprüft und ggf. um eine vollständige Widerrufsbelehrung ergänzt werden.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann ein Gerichtsstand vereinbart werden; konkrete Angaben sind bei Bedarf zu ergänzen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Automatische Aktualisierung / eRecht24
Für dauerhaft aktuellere Rechtstexte sollte hier der von eRecht24 oder einem vergleichbaren Anbieter erzeugte finale AGB-Text bzw. ein bereitgestellter Einbettungs-/Projekt-Code verwendet werden.
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Bis dahin ist diese Seite ein Entwurf und sollte nicht als abschließend rechtssicher bezeichnet werden.
